AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Die Shopfunktion von www.coloursinmotion.de steht ausschließlich Großhandelskunden von Colours in Motion zur Verfügung!
Für diese Kunden gelten nachfolgende AGB:

§1 Geltungsbereich

(1) Für Geschäftsbeziehungen zwischen Colours in Motion GmbH (nachfolgend Colours in Motion) und Wiederverkäufern (nachfolgend Kunden) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt einer Bestellung bzw. eines Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Zu den hier genannten Konditionen beliefern wir nur Wiederverkäufer mit Nachweis und setzen voraus, dass eine fachgerechter Service und Umgang mit den Produkten geleistet wird.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Die Präsentation der Waren in unseren Katalogen, Webseiten und Preislisten stellen kein bindendes Angebot von Colours in Motion auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Durch unsere Präsentation sollen Kunden aufgefordert werden, durch eine Bestellung ein verbindliches Angebot abzugeben.

(3) Mit der Bestellung einer Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der Aufgabe der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit Colours in Motion maßgeblich an. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.

(4) Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der bestellten Ware oder eine ausdrücklichen, schriftlichen Annahmeerklärung.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ggf. geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

§3 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Bankeinzug, Nachnahme, Vorkasse oder Rechnung zu folgenden Konditionen:
Für den Versand innerhalb Deutschlands berechnen wir bis zu einem Nettowarenwert von 500,00€ eine Versandkostenpauschale von 8,95€, darüber hinaus versenden wir frei Haus.
Für den Versand außerhalb Deutschlands berechnen wir zuzüglich zu den tatsächlich entstandenen Versandkosten eine Verpackungs- und Bearbeitungspauschale von 2,50€ je Paket.
Ein Mindermengenzuschlag von 10,00€ wir für Bestellungen unter 150,00€ berechnet.
Eine Erstlieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

(2) Der Kunde ist verpflichtet die Ware zu einem vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Kunde dies, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware sofort auf ihn über. Verweigert der Kunde die Abnahme von Leistungen ganz oder teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zur Erfüllung, oder liegt ein Zahlungsverzug oder ein Annahmeverzug vor, so sind wir berechtigt, bei Vorliegen, der gesetzlichen Voraussetzungen, 10% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(3) Bei einer Bestellung von Artikeln unterschiedlicher Lieferbarkeit ist Colours in Motion berechtigt im Kundeninteresse lieferbare Artikel als Teillieferung zu erfüllen. Ware die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar war wird innerhalb Deutschlands ab einem Nettowarenwert von 100,00€ versandkostenfrei geliefert. Anderenfalls wird sie dem/den Paket(en) der nächstmöglichen Bestellung beigefügt. Sollte der Kunde trotz eines niedrigeren Nettowarenwerts oder einem Lieferort außerhalb Deutschlands einen Versand wünschen, so muss er erneut die seinem Lieferland entsprechenden Versandkosten entrichten. Dies gilt nicht für Bestellungen, bei denen Colours in Motion eine derartige Nachlieferung zu verschulden hat.

§4 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt zu den folgenden Zahlungskonditionen:

  • Vorkasse mit 3% Skonto
  • Elektronisches Lastschriftverfahren innerhalb 7 Tage mit 3% Skonto
  • Rechnung innerhalb 7 Tagen ohne Abzug
  • Nachnahme ohne Abzug zzgl. Nachnahmegebühr

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

(3) Bei berechtigten Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrags des Kunden, wird die Colours in Motion GmbH dem Kunden unberechtigt abgebuchte Entgelte gutschreiben oder eine korrigierte Rechnung zukommen lassen.

(4) Sollte es beim elektronischen Lastschriftverfahren zu Rückbuchungen auf dem Konto der Colours in Motion GmbH gutgeschriebener Beträge kommen, behält sich die Colours in Motion GmbH darauf resultierende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden unabhängig von der Ziffer 2 dieser Bestimmung ausdrücklich vor.

§5 Dropshipping und Kommissionsware

(1) Beim Versand der Ware im Auftrag eines Kunden an einen Endkunden (Dropshipping) berechnet Colours in Motion den in unseren Preislisten ausgezeichneten Händlereinkaufspreis zzgl. Versandkosten (innerhalb Deutschlands 8,95€). Weiter erhebt die Colours in Motion GmbH einen Dropshippingzuschlag in Höhe von 15% auf den Händlereinkaufspreis. Der Gesamtbetrag versteht sich zzgl. MwSt.
Die Lieferung an den Endkunden erfolgt mit Lieferschein, die Rechnung wird dem Kunden (Einzelhändler) zugesandt.

((2) Die Lieferung als Kommissionsware erfolgt nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung von Colours in Motion. Eine Kommissionsware wird mit einer Proformarechnung ausgeliefert. Die Rücknahme unverkaufter Ware erfolgt ausschließlich in unbeschädigter Originalverpackung zur vereinbarten Rückgabefrist. Sollte der vereinbarte Rückliefertermin überschritten werden wird der vollständige Betrag der Proformarechnung in Rechnung gestellt. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung nach Istbestand unmittelbar nach Eintreffen der Rücklieferung. Für Kommissionswaren werden grundsätzlich Versandkosten für jedes Packstück berechnet und ein Abzug von Rabatten und/oder Skonti ist ausgeschlossen. Sämtliche Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.
Colours in Motion behält sich das Recht vor einzelne Positionen einer einer Kommissionsbestellung anzupassen oder zu ersetzen. Artikel für Kommissionswaren können ausschließlich in VE-Mengen (und Vielfachen davon) bestellt werden.
Es gelten darüber hinaus die üblichen Zahlungskonditionen.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Colours in Motion behält sich das Eigentum an Waren (nachfolgend Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich, nach den Vorgaben des Herstellers gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung, zu behandeln.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.

(4) Colours in Motion ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer (2) und (3) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(6) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Rahmen und im Auftrag von uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§7 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aushändigung, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den von Colours in Motion beauftragte Spedition, Paketdienst oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über.

(2) Der Übernahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.

(3) Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Spedition, Paketdienst oder Lagerhalters gilt als Beweis für den einwandfreien Zustand der Ware und schließt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, jeden Anspruch gegen uns wegen Beschädigung aus. Durch seine Unterschrift bei der Anlieferung bestätigt der Kunde den augenscheinlich einwandfreien Zustand und den vollständigen Erhalt der Lieferung.

§8 Gewährleistung

(1) Der Wiederverkäufer repariert Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, im zumutbaren Rahmen selbst. Soweit dafür Wege- oder Arbeitszeit aufgewendet werden muss, ist dieser Aufwand mit dem einkalkulierten Nachlass auf den Endkundenpreis abgegolten. Es besteht nur Anspruch auf den Austausch schadhafter Teile innerhalb des Gewährleistungszeitraumes und nur insoweit, als diese der Hersteller anerkennt.

(2) Selbstverständlich gelten die Regelungen des §377 HGB. Dabei hat der Kunde den behaupteten Mangel unverzüglich detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere uns mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Bedingungen dieser Mangel entstanden ist. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, für die uns entstandenen Aufwendungen Ersatz vom Kunden zu verlangen.

(3) Steht dem Kunden wegen eines Rechts- oder Sachmangels der Rücktritt vom Vertrag zu, steht ihm darüber hinaus kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Steht dem Kunden nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz zu, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt (Ziffer (2) dieser Bestimmung). Gebrauchte Sachen liefert Colours in Motion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Enthält die Ware eine mangelhafte Montageanleitung, ist Colours in Motion lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Colours in Motion nicht.

§9 Haftungsausschluss

(1) Ihre Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt ist. Der verstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Colours in Motion, sofern Sie Ansprüche gegen diese geltend machen.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aus Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, z.B. haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Colours in Motion, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

(3) Vorschiften des Produkthaftgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§10 Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Wiederverkäufern und Colours in Motion findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Wiederverkäufern und Colours in Motion ist Oldenburg(Oldb).

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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